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   BGH, 09.06.2008 - 5 StR 98/08   

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https://dejure.org/2008,6224
BGH, 09.06.2008 - 5 StR 98/08 (https://dejure.org/2008,6224)
BGH, Entscheidung vom 09.06.2008 - 5 StR 98/08 (https://dejure.org/2008,6224)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 2008 - 5 StR 98/08 (https://dejure.org/2008,6224)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 283 StGB; § 266a StGB; § 370 AO; § 52 StGB; § 53 StGB
    Bankrott (Feststellung der Überschuldung, der Zahlungsunfähigkeit oder der drohenden Zahlungsunfähigkeit); Vorenthaltung von Arbeitsentgelt (vorrätige liquide Mittel; omissio libera in causa); Konkurrenzen bei der Steuerhinterziehung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen von Tateinheit bei Zusammenfallen der Abgabe mehrerer Steuererklärungen im äußeren Vorgang

  • Judicialis

    StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 154a Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 370
    Tateinheit bei Abgabe mehrerer Steuererklärungen in einem Vorgang

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.11.1997 - 2 StR 462/97

    Verstoß gegen die Konkursantragspflicht wegen des Nichterstellens von Bilanzen

    Auszug aus BGH, 09.06.2008 - 5 StR 98/08
    Die Verurteilung unter II. 1 wegen Bankrotts begegnet jedenfalls mit Blick auf die Entscheidung des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs in wistra 1998, 105 (vgl. auch BGH, Urteil vom 6. Mai 2008 - 5 StR 34/08, Rdn. 43) deswegen Bedenken, weil das Landgericht zum 30. Juni 2001 weder eine Überschuldung (vgl. UA S. 29) noch eine Zahlungsunfähigkeit oder zumindest eine drohende Zahlungsunfähigkeit festgestellt hat.
  • BGH, 06.05.2008 - 5 StR 34/08

    Untreue zulasten einer GmbH durch Herbeiführung der Überschuldung und Auszahlung

    Auszug aus BGH, 09.06.2008 - 5 StR 98/08
    Die Verurteilung unter II. 1 wegen Bankrotts begegnet jedenfalls mit Blick auf die Entscheidung des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs in wistra 1998, 105 (vgl. auch BGH, Urteil vom 6. Mai 2008 - 5 StR 34/08, Rdn. 43) deswegen Bedenken, weil das Landgericht zum 30. Juni 2001 weder eine Überschuldung (vgl. UA S. 29) noch eine Zahlungsunfähigkeit oder zumindest eine drohende Zahlungsunfähigkeit festgestellt hat.
  • BGH, 02.04.2008 - 5 StR 62/08

    Konkurrenzen bei der Steuerhinterziehung (Abgabe mehrerer Steuerhinterziehungen);

    Auszug aus BGH, 09.06.2008 - 5 StR 98/08
    Fällt aber die Abgabe mehrerer Steuererklärungen im äußeren Vorgang zusammen, kann ausnahmsweise dann Tateinheit vorliegen, wenn in den Erklärungen übereinstimmende unrichtige oder unvollständige Angaben über die Besteuerungsgrundlagen enthalten sind (st. Rspr.; BGH wistra 2005, 56 f.; 30, 31 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 2. April 2008 - 5 StR 62/08).
  • BGH, 24.11.2004 - 5 StR 220/04

    Abgrenzung von Betrug und Steuerhinterziehung bei der bloßen Anmeldung von

    Auszug aus BGH, 09.06.2008 - 5 StR 98/08
    Fällt aber die Abgabe mehrerer Steuererklärungen im äußeren Vorgang zusammen, kann ausnahmsweise dann Tateinheit vorliegen, wenn in den Erklärungen übereinstimmende unrichtige oder unvollständige Angaben über die Besteuerungsgrundlagen enthalten sind (st. Rspr.; BGH wistra 2005, 56 f.; 30, 31 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 2. April 2008 - 5 StR 62/08).
  • BGH, 25.04.2001 - 5 StR 613/00

    Verjährung bei Steuerhinterziehung (Bestimmung nach Steuerart und

    Auszug aus BGH, 09.06.2008 - 5 StR 98/08
    Denn die dem Angeklagten W. K. zur Last liegenden Taten der Hinterziehung von Körperschaftsteuer für den Veranlagungszeitraum 1998 (infolge des auf denselben unvollständigen Angaben in der Körperschaftsteuererklärung 1999 beruhenden Verlustrücktrags, vgl. dazu BGH wistra 2001, 309, 310) und 1999 sowie von Gewerbesteuer und Umsatzsteuer für den Veranlagungszeitraum 1999 durch Einreichung unvollständiger Steuererklärungen stehen - entgegen der Annahme des Landgerichts - zueinander nicht im Verhältnis der Tatmehrheit, sondern der Tateinheit (§ 52 StGB).
  • BGH, 28.05.2002 - 5 StR 16/02

    Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen (Unvermögen zum Fälligkeitszeitpunkt;

    Auszug aus BGH, 09.06.2008 - 5 StR 98/08
    Im Komplex II. 2 ist - wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat - auch dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe nicht zu entnehmen, dass die vom Angeklagten als Geschäftsführer geleitete GmbH noch in ausreichendem Umfang liquide Mittel hatte, um die Sozialversicherungsbeiträge abzuführen (§ 266a Abs. 1 StGB; vgl. dazu BGHSt 47, 318, 319 f.).
  • BGH, 02.09.2009 - 5 StR 266/09

    Unerlaubter Aufenthalt eines Ausländers (Beihilfe; omissio libera in causa);

    Denn unter dem Blickwinkel der sogenannten omissio libera in causa (vgl. BGHSt 47, 318, 320 f.; BGH, Beschluss vom 9. Juni 2008 - 5 StR 98/08; Weigend in LK 12. Aufl. § 13 Rdn. 67) ist dem illegal eingereisten Täter insoweit die Berufung auf eine etwaige Handlungsunfähigkeit oder Unzumutbarkeit versagt (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 57, 59).
  • BGH, 28.10.2008 - 5 StR 166/08

    Insolvenzverschleppung (kein Entfallen der Insolvenzantragspflicht des Schuldners

    Für diesen Tatzeitraum ist aber - auch nach dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe unter besonderer Berücksichtigung der Feststellungen zum Fall II. B 2. - nicht belegt, dass die R. noch in ausreichendem Umfang liquide Mittel hatte, um die Sozialversicherungsbeiträge abzuführen (vgl. dazu BGHSt 47, 318, 319 f.; BGH wistra 2008, 384).
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